rechtliche Betreuung

Was ist eine rechtliche Betreuung? 
Berufsbetreuer werden vom zuständigen Amtsgericht bestellt. Ich berate, unterstütze und vertrete volljährige Menschen, die aufgrund von festgestellten gesundheitlichen Beeinträchtigungen oder bei körperliche Behinderung an der Ausübung ihrer Rechte und Handlungsfähigkeiten gehindert sind und dadurch ihre Angelegenheiten ganz oder teilweise nicht selbst war nehmen können.
Unterstützung erfahren die betroffenen Menschen zum Beispiel bei der Vertretung vor Behörden, Institutionen oder der Organisation von pflegerischen Diensten, der Regelung von Finanzen oder die Einwilligung in ärztliche Behandlungen. 
Das heutige Betreuungsrecht trat 1992 in Kraft und löste das damals sehr umstrittene Vormundschaftsrecht ab. Seitdem Jahr gibt es keine Entmündigungen mehr.
Eine Betreuung wird nur für einen bestimmten Zeitraum und für bestimmte Aufgabenkreise eingerichtet, also auf die individuellen Bedürfnisse eines jeden Betreuten zugeschnitten.
 
Im Mittelpunkt betreuerischen Handelns steht das Wohl der Klienten. Grundsätzlich wird jede Entscheidung mit ihnen besprochen und  im Sinne des freien Willens der betreuten Person getroffen.
Aufgabenkreise einer rechtlichen Betreuung 

Eine Betreuung kann für einen einzelnen oder auch mehrere Aufgabenkreise angeordnet werden. Nur für die eingerichteten Aufgabenkreise ist der Betreuer zuständig. In allen anderen Bereichen handeln die Betreuten selbstverantwortlich. Innerhalb der Aufgabenkreise vertritt der Berufsbetreuer die Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).

 

Je nach dem Hilfebedarf der Klienten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin künftig zuständig bin, z.B.:

 

Vermögenssorge

Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden

Gesundheitssorge

Aufenthaltsbestimmung

Entscheidung über die Unterbringung

Wohnungsangelegenheiten

 

Bei einer jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem BetreuungsrichterIn, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind.

Ende und Überprüfung einer rechtlichen Betreuung
Die Auflösung einer rechtlichen Betreuung kann durch den Klienten oder den Betreuer angeregt werden. Wenn die betreute Person, ihr Betreuer und das Betreuungsgericht sich einig sind, kommt es in der Regel sofort zu einer Betreuungsauflösung.

 

Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des Klienten aufrecht erhalten.

 

Informationen

Betreuer bekommen

Eine rechtliche Betreuung kann von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.

In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.

Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des/der Betroffenen.

Ostholstein

Hier finden Sie Ansprechpartner, bei denen Sie sich in Ostholstein informieren können:

 

Betreuungsgerichte Ostholstein:

Eutin

Neustadt in Holstein

Oldenburg in Holstein

 

Betreuungsbehörde Ostholstein:

https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Betreuungsbeh%C3%B6rde/

 

Betreuungsverein Ostholstein:

https://betreuungsverein-oh.de/

 

 

Lübeck

Hier finden Sie Ansprechpartner, bei denen Sie sich in Lübeck über eine Betreuung informieren können:

 

Betreuungsgericht Lübeck:

https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGLUEBECK/AufgabenVerfahren/_documents/Betreuungssachen_documents/Betreuungsverfahren_Startseite.html

 

Betreuungsbehörde Lübeck:

Kronsforder Allee 2, 23560 Lübeck

 

Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck E.V.:

https://btv-hl.de/