Eine Betreuung kann für einen einzelnen oder auch mehrere Aufgabenkreise angeordnet werden. Nur für die eingerichteten Aufgabenkreise ist der Betreuer zuständig. In allen anderen Bereichen handeln die Betreuten selbstverantwortlich. Innerhalb der Aufgabenkreise vertritt der Berufsbetreuer die Betreuten gerichtlich und außergerichtlich (§ 1902 BGB).
Je nach dem Hilfebedarf der Klienten legt das Amtsgericht verschiedene Aufgabenkreise fest, für die ich als Betreuerin künftig zuständig bin, z.B.:
Vermögenssorge
Vertretung gegenüber Ämtern und Behörden
Gesundheitssorge
Aufenthaltsbestimmung
Entscheidung über die Unterbringung
Wohnungsangelegenheiten
Bei einer jährlichen Überprüfung bespreche ich mit dem BetreuungsrichterIn, ob die Aufgabenkreise noch richtig auf die Betreuung zugeschnitten sind.
Kann keine Einigkeit zwischen den Beteiligten erzielt werden, so hat das Betreuungsgericht das letzte Wort. Es kann die Betreuung auch entgegen den Wünschen des Klienten aufrecht erhalten.
Eine rechtliche Betreuung kann von jedem Bürger beim Amtsgericht angeregt werden. Auch der/ die Betroffene selbst kann sich ans Amtgericht wenden, um eine Betreuung zu erhalten.
In den meisten Fällen werden jedoch das Gesundheitsamt, andere Behörden, Pflegeeinrichtung oder Angehörige tätig und regen die Einrichtung einer rechtlichen Betreuung beim Amtsgericht an. Dieses prüft dann durch ärztliche Begutachtung und eine Anhörung des/ der Betroffenen, ob eine Betreuung notwendig ist.
Die Entscheidung darüber, ob es zu einer Betreuung kommt, liegt beim zuständigen Richter. Er entscheidet allein vor dem Hintergrund der entsprechenden Sachlage, unter Umständen auch gegen den Willen des/der Betroffenen.
Hier finden Sie Ansprechpartner, bei denen Sie sich in Ostholstein informieren können:
Betreuungsgerichte Ostholstein:
Eutin
Neustadt in Holstein
Oldenburg in Holstein
Betreuungsbehörde Ostholstein:
https://www.kreis-oh.de/Soziales-Familie-Gesundheit/Betreuungsbeh%C3%B6rde/
Betreuungsverein Ostholstein:
https://betreuungsverein-oh.de/
Hier finden Sie Ansprechpartner, bei denen Sie sich in Lübeck über eine Betreuung informieren können:
Betreuungsgericht Lübeck:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Justiz/AGLUEBECK/AufgabenVerfahren/_documents/Betreuungssachen_documents/Betreuungsverfahren_Startseite.html
Betreuungsbehörde Lübeck:
Kronsforder Allee 2, 23560 Lübeck
Verein für Betreuung und Selbstbestimmung in Lübeck E.V.:
https://btv-hl.de/
Rechtliche Betreuerin Personal Coach Psychologische Beraterin Teamsupervisorin
Mediatorin Mediation Mediation-ostholstein Moderartorin Onkolotsin Trainerin
Bad Schwartau Lübeck Ostholstein Schleswig-Holstein Deutschland